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Steuerreform – Entwarnung für Immo-Anleger

Geschrieben von Gernot Aigner auf 30. März 2016
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Die Auswirkungen der Steuerreform auf Investments in Vorsorgewohnungen und Bauherrenmodelle sind nicht so dramatisch wie befürchtet, sagt TPA-Horwath-Expertin Karin Fuhrmann.

WIEN. Der Immobilienverband ÖVI, die WKÖ und diverse Makler: Sie alle haben vor verheerenden Auswirkungen der Steuerreform auf Immobilieninvestments über steueroptimierte Modelle gewarnt. Doch in der Zeit zwischen Gesetzesentwurf, Begutachtungsphase und Verlautbarung habe sich einiges zum Guten gewendet, sagt Karin Fuhrmann, Autorin des Fachbuchs “Vorsorgewohnungen” und Steuerberaterin bei TPA Horwath: “Aus steuerlicher Sicht sind die Auswirkungen nicht dramatisch.”

Es gäbe zwar Verschlechterungen, aber nichts, “was Investoren die Stimmung vermiesen würde”, sagt Fuhrmann: “Dass der Markt für Vorsorgewohnungen oder Bauherrenmodelle einbricht, erwarte ich nicht: Die grundsätzlichen Faktoren, die für direkte Immobilienanlagen sprechen, wie Sicherheit für das Kapital und wertgesichertes laufendes Einkommen, bleiben unverändert bestehen.”

 

Die TPA-Horwath-Expertin hat ausgerechnet, was die Neuerungen in der Praxis kosten. Die Änderungen bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) kosten bei einer Vorsorgewohnung um 300.000 € in der höchsten Steuerprogression 225 € mehr Steuern im Jahr-nicht viel. Bei den Änderungen des Faktors Grundanteil, bei Bauherrenmodellen ein wichtiger Kostenpunkt in der Ertragsrechnung, hat der Gesetzgeber extra eine “Hintertür” für Objekte mit über zehn Wohnungen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern eingebaut-also genau dort, wo Bauherrenmodelle Sinn ergeben.

Dass die Abschreibung von Instandsetzungsmaßnahmen von zehn auf 15 Jahre steigt, ändert ebenfalls wenig: In den ersten zehn Jahren spart man sich weniger Steuern als bisher, aber dafür in den letzten fünf mehr.

Steuer auf Scheingewinne

Wer auf 15 Jahre in eine Immobilie investiert, macht das nicht aus steuerlichen Überlegungen-zumal sich die Steuergesetze laufend ändern, wie Fuhrmann hinweist. Kritik übt sie aber im Bereich der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) auf Veräußerungsgewinne. Die Erhöhung von 25 auf 30 Prozent sei nicht so dramatisch wie die plötzliche Einführung 2012, die Abschaffung des Inflationsabschlags sei aber ein falsches Signal: Wenn die Inflation den Wert von Immobilien erhöhe, handele es sich um einen Scheingewinn. “Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man Scheingewinne besteuert.”

Quelle: Wirtschaftsblatt

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